Information zu dem m Bundestag verabschiedeten „Heizungsgesetz“

der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung am 08.09.2023 das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Sie finden den Gesetzestext in der Drucksache 20/6875. Im nächsten Schritt steht die Einbringung in den Bundesrat und dann die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten an.

Für die Infrarotheizungsbereich ist ein eigener § 71d Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung geschaffen worden, dessen Inhalt sich in 5 wesentlichen Punkten ausdrücken lässt:

Im Neubau bei Unterschreitung des geforderten Wärmeschutzes* um mindestens 45 Prozent, z.B. Niedrigenergie und Passivhäusern

  • Im Bestand bei Unterschreitung des geforderten Wärmeschutzes* von 30 Prozent (* nach den §§ 16 und 19)
  • Beim Austausch bestehender einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen
  • Als dezentrales Heizungssystem zur Beheizung von Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Metern
  • In Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt

In allen Fällen ist eine Kombination mit einer PV- Anlage und Speicherlösung eine sinnvolle emissionsarme umweltfreundliche Lösung.

Diese Änderungen werden in das GEG eingearbeitet, nach dem der oben genannte Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.

Das Beschlossene Dokument finden sie als Bundestagsdrucksache unter 20 / 6875, oder https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf

(hier auf der Seite 27 der pdf)

Information zu den Richtlinien der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten.

Sehr geehrte Mitglieder,

die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) berät als beauftragte Stelle die Bundesregierung zu den Themen Ökodesign und Energielabel. Hierzu fand eine fachliche Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Kommission statt.

Herr Dipl.-Ing. (VDI) Carsten Dittmar hat für den BVIR an der Veranstaltung teilgenommen. Nachfolgend erhalten Sie einen kurzen Überblick zum aktuellen Stand:

Derzeit befindet sich die Richtlinie, die die Anforderungen zum in Verkehr bringen von Einzelraumheizgeräten definiert, in der Überarbeitung. Der BVIR begrüßt die Überarbeitung und sieht in dem derzeitigen Entwurf der Richtlinie einen wichtigen Schritt um Transparenz und Klarheit für den Einsatz von Infrarot-Heizsystemen (besser vielleicht Einzelraumheizsystemen) zu erzielen. Der Entwurf der Richtlinie stellt jetzt deutlich heraus, dass Heizgeräte mit dem Hinweis auf die zu verwendenden Regler und deren Funktion nicht zwangsweise mit Regler verkauft werden müssen. Dieses ermöglicht nach Ansicht des BVIR durch die vernetzten Lösungen und übergeordneten Regelungen zusätzliches Energieeinsparungspotenzial zu haben und es bringt Klarheit für alle am Markt beteiligten.

Aufgrund der Änderung des durchschnittlichen Wirkungsgrades der Stromerzeugung in der EU wurde unter anderem der Umrechnungskoeffizient zur Umrechnung elektrischer Energie in Primärenergie von 2,5 auf 1,9 angepasst. Dies hat zur Folge die Mindestanforderungen für die unterschiedlichen Produktgruppen ebenfalls anzupassen. Somit besteht für die Hersteller Handlungsbedarf die Produktdokumentation/Verpackungen und online zur Verfügung zu stellenden Informationen anzupassen.

 

Wie geht es weiter?

Nach den Beratungen in den Nationalstaaten, an denen der BVIR teilnehmen durfte, wird es zur Beratung in der europäischen Kommission kommen, die dann den Entwurf in eine Richtlinie wandelt und dann erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission. Erst mit der Veröffentlichung wird der genaue Wortlaut bekanntgegeben, der dann in die offiziellen Amtssprachen der Kommission übersetzt und deren erster Geltungstag und mögliche Übergangsinformationen bekanntgegeben wird.

Mitglieder werden vom BVIR regelmäßig weiter informiert.