Die EU hat sich zur Reduzierung der CO2-Emissionen hohe Ziele gesetzt. Umgesetzt werden sollen sie u. a. durch die Eco-Design-Richtlinie – kurz ErP (Energy related Products) – , die in 31 Lots den Umgang mit energieverbrauchsrelevanten Produkten definiert. IR-Heizgeräte werden im LOT 20 (local space heater) behandelt. Eine Maßnahme aus dieser EU-weiten Richtlinie war z. B. dass nur noch hochwertige Raumtemperaturregler in Kombination mit Elektroheizungen verwendet werden dürfen. Diese Änderung ist bereits vor einigen Jahren in den EU-Ländern eingeführt worden. Die EU-Kommission in Brüssel arbeitet permanent an einer Weiterentwicklung der Richtlinie, deshalb haben wir als Verband und Interessenvertretung der IR-Heizungsbranche auch immer ein „Auge“ auf die Aktivitäten in Brüssel.
Die europäische Kommission in Brüssel überprüft hinsichtlich der Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen („Energielabel“) zurzeit einen Antrag auf Zusammenlegung von LOT 10 (u.a. IR-Heizgeräte) und LOT 20 (Wärmepumpen). Aus der Sichtweise des BVIR würde dadurch eine sehr große Benachteiligung für Infrarotheizungen (elektrische Direktheizungen) entstehen.
Die unterschiedlichen Technologien der Heizsysteme sind nicht miteinander vergleichbar. Bei einer Zusammenlegung der Raumheiztechnologien in eine gemeinsame Energiekennzeichnungsklasse mit u. a. Wärmepumpen würde dies zu einer falschen Bewertung von Infrarotheizungen führen, da beide Produktgruppen komplett unterschiedliche Arbeitsweisen und Wärmeübertragungsverfahren haben.
Um diesem Antrag auf Zusammenlegung von LOT 10 und LOT 20 entgegenzuwirken, hat der BVIR zusammen mit weiteren europäischen Verbänden eine Stellungnahme verfasst und an die Kommission in Brüssel übergeben. Es ist abzuwarten wie in dieser Sache die Überlegungen der Kommission fortgeführt werden. Als BVIR werden wir die weitere Entwicklung kritisch beobachten und Sie entsprechend informieren.