Infrarotstrahlung, Quantenstrahlung und Photonenstrahlung – worin unterscheiden sie sich?

Immer öfter liest man bei Heizungsanbietern, dass sie außer der bekannten Infrarotstrahlung durch das Aussenden von Quanten oder von Photonen eine besondere Wirkung erzielen. Der BVIR möchte sich hierzu äußern, um einer etwaigen Verunsicherung von Kunden entgegenzuwirken.
Zunächst einmal können wir klar feststellen:
Infrarotstrahlung bzw. Wärmestrahlung hat wie jede andere elektromagnetische Strahlung eine Doppelnatur als Welle und als Teilchen. Dies wurde in der Quantenphysik durch zahlreiche Messungen und Beobachtungen bestätigt und gilt inzwischen als gesichertes Wissen. Wellen haben eine Wellenlänge (μm) bzw. eine Frequenz (Hz). Quanten oder Photonen werden durch die Photonenenergie (J) charakterisiert.
Für die Welle gilt: Wellenlänge Frequenz
nahes Infrarot 0,78 … 3,00 μm 385 … 100 x 1012 Hz mittleres Infrarot 3 … 50 μm 100 … 6 x 1012 Hz fernes Infrarot 50 … 1000 μm 6,0 … 0,3 x 1012 Hz
Für die Teilcheneigenschaft gilt die Photonen- bzw. Quantenenergie:
nahes Infrarot 255 … 66 x 10-22 J mittleres Infrarot 66,2 … 4,0 x 10-22 J fernes Infrarot 4,0 … 0,2 x 10-22 J
Heizungen strahlen in der Regel im nahen oder mittleren Infrarotbereich aus. Die Strahlen aller Heizungen haben alle eine Wellenlänge, eine Frequenz und eine Photonen- bzw. Quantenenergie. Diese Strahlen – ob mit Wellenlänge, Frequenz, Photonen- oder Quantenenergie beschrieben – unterscheiden sich deshalb in ihrer physikalischen Natur überhaupt nicht voneinander! Wer etwas anderes behauptet, verbreitet Lügen oder Halbwahrheiten, die die Kunden verunsichern.
Unterschiede zwischen den strahlenden Heizungen stellen wir nur fest, wenn sie in unterschiedlichen Bereichen strahlen, zum Beispiel im nahen bzw. im mittleren Infrarot, oder wenn die Wärme überwiegend über Konvektion (Lufterwärmung) abgegeben wird.