Verbandsarbeit

Die EU hat sich zur Reduzierung der CO2-Emissionen hohe Ziele gesetzt. Umgesetzt werden sollen sie u. a. durch die Eco-Design-Richtlinie – kurz ErP (Energy related Products) – , die in 31 Lots den Umgang mit energieverbrauchsrelevanten Produkten definiert. IR-Heizgeräte werden im LOT 20 (local space heater) behandelt. Eine Maßnahme aus dieser EU-weiten Richtlinie war z. B. dass nur noch hochwertige Raumtemperaturregler in Kombination mit Elektroheizungen verwendet werden dürfen. Diese Änderung ist bereits vor einigen Jahren in den EU-Ländern eingeführt worden. Die EU-Kommission in Brüssel arbeitet permanent an einer Weiterentwicklung der Richtlinie, deshalb haben wir als Verband und Interessenvertretung der IR-Heizungsbranche auch immer ein „Auge“ auf die  Aktivitäten in Brüssel.

Die europäische Kommission in Brüssel überprüft hinsichtlich der Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen („Energielabel“) zurzeit einen Antrag auf Zusammenlegung von LOT 10 (u.a. IR-Heizgeräte) und LOT 20 (Wärmepumpen). Aus der Sichtweise des BVIR würde dadurch eine sehr große Benachteiligung  für Infrarotheizungen (elektrische Direktheizungen) entstehen.

Die unterschiedlichen Technologien der Heizsysteme sind nicht miteinander vergleichbar. Bei einer Zusammenlegung der Raumheiztechnologien in eine gemeinsame Energiekennzeichnungsklasse mit u. a. Wärmepumpen würde dies zu einer falschen Bewertung  von Infrarotheizungen führen, da beide Produktgruppen komplett unterschiedliche Arbeitsweisen und Wärmeübertragungsverfahren haben.

Um diesem Antrag auf Zusammenlegung  von LOT 10 und LOT 20 entgegenzuwirken, hat der BVIR zusammen mit weiteren europäischen Verbänden eine Stellungnahme verfasst und an die Kommission in Brüssel übergeben.  Es ist abzuwarten wie in dieser Sache die Überlegungen der Kommission fortgeführt werden. Als BVIR werden wir die weitere Entwicklung kritisch beobachten und Sie entsprechend informieren.

Ansicht schriftliche Stellungnahme

Jahreswechsel

Sehr geehrte BVIR-Mitglieder,

ein weiteres Geschäftsjahr geht zu Ende und wir blicken auf ein Jahr voller Herausforderungen im privaten sowie im geschäftlichen Bereich zurück. Wir möchten die Gelegenheit nutzen und uns für Ihre Mitgliedschaft beim Bundesverband Infrarotheizung und das Vertrauen, welches Sie uns entgegengebracht haben, bedanken.

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen auch bekanntgeben, dass Herr Weitmann die Geschäftsführerposition zum 31.12.2021 beendet. Die Aufgaben des Geschäftsführers werden aus Kostengründen künftig vom Vorstand des BVIR übernommen. Im Namen aller Mitglieder möchte sich der Vorstand beim Herrn Weitmann  für seine sehr gute Arbeit bedanken. Herr Weitmann bleibt weiterhin ein wertvolles Mitglied unseres Verbandes, was uns sehr freut.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in neue Jahr.

Wir blicken mit Vorfreunde auf 2022. Sehr gerne möchten wir mit Ihnen gemeinsam daran arbeiten die Akzeptanz und Anerkennung der Infrarotheizung weiter auszubauen und zu festigen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Bundesverband Infrarot-Heizung e. v.

Tagungsbänder zum “Internationaler Workshop Infrarotheizung“  erschienen.

In der Vergangenheit wurden unter der Leitung und Durchführung des Herrn Dr. Kosak in der Technischen Universität Kaiserslautern mehrere Veranstaltungen (Internationaler Workshop Infrarotheizung) durchgeführt.

Zu diesen 7 Veranstaltungen sind die Tagungsbände erschienen. Die gesamten sieben Tagungsbände können nun als Paket erworben werden.  BVIR-Verbandsmitglieder erhalten bis zum Ende des Jahres (31.12.2021) alle 7 Tagungsbände zu einem Subskriptionspreis von 99,- € (pro Gesamtpaket).  Der spätere Buchhandelspreis für alle 7 Tagungsbände liegt voraussichtlich bei ca. 250,- €.

 

Auf Wunsch senden wir Ihnen den Bestellschein für die Tagungsbänder  per Mail zu.

Wir freuen uns auf ihre Rückmeldung.

Bundesverband Infrarot-Heizung e. v.

Leitfaden Infrarotheizung – Bundesverband Infrarot-Heizung e. V.

Viele Aussagen im Internet sind inkorrekt oder erzeugen ein falsches Licht zu dem Thema Infrarotheizung.

Die Verbände haben aus diesem Grund mit dem Leiter des Arbeitskreises Infrarot, Technische Universität Kaiserslautern,

Herrn Dr. Ing. Peter Kosack, den Leitfaden Infrarotheizung veröffentlicht.

 

Laden Sie sich einfach den Leitfaden von unserer Seite.

 

Wir freuen uns auf ihre Fragen.

Bundesverband Infrarot-Heizung e. v.

GebäudeEnergieGesetz (GEG 2020)

Das GebäudeEnergieGesetz 2020 ist nach langer Beratung im Bundestag und Bundesrat Gesetz ab 01. November 2020. Die 114 Paragrafen einschließlich der 11 Anlagen ist der neue Leitfaden für aktuelle Projekte uns löst die Gesetze EnEV, EnEG und EEWärmeG ab.

Die elektrische Direktheizung (Infrarotheizung) hinsichtlich der Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien kann aus der Studie „Energetische Effizienz und Wirtschaftlichkeit der elektrischen Direktheizung“ vom 20.11.2020 entnommen werden.

ITG-Gutachten_zum_ GEG_Update_2019-11-20.pdf

2020.08./13._bundesgesetzblatt_geg_2020_verkundung.pdf

Norm für Infrarotheizung in der Endphase

Norm für Infrarotheizung in der Endphase

 

Von der in Deutschland zuständigen Organisation DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE) erarbeiteten Vorschläge zur Messung des Strahlungsfaktors und des Strahlungswirkungsgrades wurden zur Ergänzung zur IEC 60675 (International Electrotechnical Commision) zur Kommentierung und Abstimmung eingereicht.

In vielen internationalen Verhandlungen mit diversen Änderungswünschen ist eine Veröffentlichung als Entwurf nunmehr vorhanden.

Die Entwürfe DIN EN IEC 60675-2 und 60675-3 können über den Beuth Verlag erworben werden. Eine endgültige Veröffentlichung voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2021.

 

Die Norm für das Messen des Strahlungswirkungsgrades ist in endgültiger Fassung vom IEC veröffentlicht.

 

Die Messungen erfolgen in den nächsten Monaten. Somit entsteht nach erfolgter Messung mit Zertifikat über den Strahlungswirkungsgrad der Infrarotheizungspaneele. Die Messung erfolgt nach Anbringungslage des Paneels – waagrecht – horizontal – Decke. Die Messwerte gelten nur das Paneel einer Sortimentsreihe sowie der Anbringungslage. Das Zertifikat ist zu veröffentlichen zur Vermeidung von Falschaussagen.

 

Für elektrische Flächenheizung – oft genannt als Infrarotheizung – Infrarot Fußbodenheizung –  kann kein Strahlungswirkungsgrad ermittelt werden. Der Strahlungswirkungsgrad muss höher als 40% sein. Flächenheizungen sind keine Infrarotheizungen.

14.06.2020

Infrarotheizung im Forschungsbericht der Universität Konstanz

Das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat sich im Zeitraum 2017 bis 2019 mit der Frage auseinandergesetzt, ob Infrarotheizungen (Elektrodirektheizungen) im Sinne einer Low-Tech-Lösung in sehr gut gedämmten Wohngebäuden aus ökonomischer und ökologischer Sicht eine Alternative zu Wärmepumpensystemen sein könnten. Diese Frage wurde mit wissenschaftlichen Untersuchungen untersucht.

Zum Forschungsbericht