der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung am 08.09.2023 das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. Sie finden den Gesetzestext in der Drucksache 20/6875. Im nächsten Schritt steht die Einbringung in den Bundesrat und dann die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten an.
Für die Infrarotheizungsbereich ist ein eigener § 71d Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung geschaffen worden, dessen Inhalt sich in 5 wesentlichen Punkten ausdrücken lässt:
- Im Neubau bei Unterschreitung des geforderten Wärmeschutzes* um mindestens 45 Prozent, z.B. Niedrigenergie und Passivhäusern
- Im Bestand bei Unterschreitung des geforderten Wärmeschutzes* von 30 Prozent (* nach den §§ 16 und 19)
- Beim Austausch bestehender einzelner Einzelraum-Stromdirektheizungen
- Als dezentrales Heizungssystem zur Beheizung von Gebäudezonen mit einer Raumhöhe von mehr als 4 Metern
- In Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung selbst bewohnt
In allen Fällen ist eine Kombination mit einer PV- Anlage und Speicherlösung eine sinnvolle emissionsarme umweltfreundliche Lösung.
Diese Änderungen werden in das GEG eingearbeitet, nach dem der oben genannte Gesetzgebungsprozess abgeschlossen ist.
Das Beschlossene Dokument finden sie als Bundestagsdrucksache unter 20 / 6875, oder https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006875.pdf
(hier auf der Seite 27 der pdf)